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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 14.10.19 15:05 | ||
Antwort auf: | Regelung für Beamte in Bayern :-) (kein Scherz) von Maio4c | ||
>In der Urlaubsverordnung (UrlMV) Paragraph 10 (Dienstbefreiungen) ist geregelt: > >für die Vaterlandsverteidigung werden 5 Tage Sonderurlaub pro Kalenderjahr gewährt. > > >:-) Ach, [https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUrlMV-10?AspxAutoDetectCookieSupport=1] ist eh recht ergiebig. Weitere Lacher: für die aktive Teilnahme an Olympischen Spielen, sportlichen Welt- und Europameisterschaften, Europapokal-Wettbewerben, internationalen sportlichen Länderwettkämpfen und den dazugehörigen Vorbereitungskämpfen auf Bundesebene, bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr Aber nicht zu sehr über die blöden Bayern lachen ;) Folgendes gilt für Beamte des Bundes: [https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/BJNR128400016.html] Wenn ich das richtig lese, gilt hier sogar: für die Dauer eines Einsatzes als Mitglied einer Organisation der zivilen Verteidigung ist Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren gruß |
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