Thema:
Re:Regelung für Beamte in Bayern :-) (kein Scherz) flat
Autor: suicuique
Datum:14.10.19 15:05
Antwort auf:Regelung für Beamte in Bayern :-) (kein Scherz) von Maio4c

>In der Urlaubsverordnung (UrlMV) Paragraph 10 (Dienstbefreiungen) ist geregelt:
>
>für die Vaterlandsverteidigung werden 5 Tage Sonderurlaub pro Kalenderjahr gewährt.
>

>
>:-)


Ach, [https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUrlMV-10?AspxAutoDetectCookieSupport=1] ist eh recht ergiebig.

Weitere Lacher:

für die aktive Teilnahme an Olympischen Spielen, sportlichen Welt- und Europameisterschaften, Europapokal-Wettbewerben, internationalen sportlichen Länderwettkämpfen und den dazugehörigen Vorbereitungskämpfen auf Bundesebene,

bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr


Aber nicht zu sehr über die blöden Bayern lachen ;)

Folgendes gilt für Beamte des Bundes:
[https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/BJNR128400016.html]

Wenn ich das richtig lese, gilt hier sogar:
für die Dauer eines Einsatzes als Mitglied einer Organisation der zivilen Verteidigung ist Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren

gruß


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