Thema:
Re:Regelung für Beamte in Bayern :-) (kein Scherz) flat
Autor: Maxiplus (deaktiviert)
Datum:13.10.19 22:07
Antwort auf:Regelung für Beamte in Bayern :-) (kein Scherz) von Maio4c

>Ein bisschen OT, aber:
>
>Ich musste für mein zweites Staatsexamen auch eine Prüfung in Staatsbürgerkunde ablegen und habe mir da viiiiiel, naja sagen wir "spezielles", Wissen aneignen müssen.
>
>Viel habe ich schon wieder vergessen, ABER eine Sache habe ich mir gemerkt:
>
>In der Urlaubsverordnung (UrlMV) Paragraph 10 (Dienstbefreiungen) ist geregelt:
>
>für die Vaterlandsverteidigung werden 5 Tage Sonderurlaub pro Kalenderjahr gewährt.
>

>
>:-)


Für nen Blitzkrieg reichts vielleicht.


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