Thema:
Regelung für Beamte in Bayern :-) (kein Scherz) flat
Autor: Maio4c
Datum:13.10.19 09:40
Antwort auf:Arbeitsplatz Kriegsfall... von Buff bagwell

Ein bisschen OT, aber:

Ich musste für mein zweites Staatsexamen auch eine Prüfung in Staatsbürgerkunde ablegen und habe mir da viiiiiel, naja sagen wir "spezielles", Wissen aneignen müssen.

Viel habe ich schon wieder vergessen, ABER eine Sache habe ich mir gemerkt:

In der Urlaubsverordnung (UrlMV) Paragraph 10 (Dienstbefreiungen) ist geregelt:

für die Vaterlandsverteidigung werden 5 Tage Sonderurlaub pro Kalenderjahr gewährt.


:-)


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