Thema:
Re:Danke schonmal für die Antworten, noch 2 Dinge ... flat
Autor: Phil Gates
Datum:11.10.19 14:44
Antwort auf:Re:Danke schonmal für die Antworten, noch 2 Dinge ... von Telemesse

>Da gibt es später keinerlei Erbschaftszeug und du musst auch auf keinen Erbschein warten. Du bist mit dem Erwerb des Hauses Eigentümer und beim Tod deiner Eltern erlischt der Rechtsanspruch aus dem Nießbrauch automatisch. Das einzige was du dann brauchst ist die Sterbeurkunde um das Recht wieder aus dem Grundbuch löschen zu lassen.


Konkret wegen des Nießbrauchs wird er das nicht benötigen, aber es kann dennoch sinnvoll sein, ein notarielles Testament zu machen. Dann braucht man nämlich keinen Erbschein. Witzigerweise kostet das notarielle Testament in der Regel weniger als der Erbschein und man hat noch den Vorteil, dass ein Jurist das Ding geprüft hat und es nicht zu Fehlern kommt, die zur Unwirksamkeit führen und ggf. irgendwelche unliebsamen Verwandten zu Erben machen.


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