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Autor: | Alopex | ||
Datum: | 09.10.19 12:50 | ||
Antwort auf: | Geldanlegen von sad | ||
Moin, nur so kurz zwischendrein, weil ich gerade heute morgen einen Artikel dazu las: Diese Kündigungen sind in vielen Fällen nicht rechtens. Gekündigt werden darf nur, wenn die höchste Prämienstufe bereits erreicht ist und der Vertrag unbefristet geschlossen ist. Grüße, Wolfgang |
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