Thema:
Re:Das steht nicht im Artikel. flat
Autor: Phil Gates
Datum:04.10.19 09:08
Antwort auf:Re:Das steht nicht im Artikel. von euph

>>aber wohl nicht völlig unvertretbar.
>
>Wenn das so ist, dürfen wir uns über Diskussionskultur, die bösen sozialen Medien und die angeblich verkommene Jugend nie mehr beschweren, du alter .........


Bei der Prüfung, ob eine Beleidigung vorliegt, muss immer im Einzelfall das Persönlichkeitsrecht des Beleidigten mit der Meinungsfreiheit des Beleidigers abgewogen werden. Beides sind Grundrechte und deshalb ist die Sache nicht so einfach, wie Du Dir das offensichtlich laienhaft vorstellst. Bei uns halt der Grundsatz, dass man in der Klausur im Ö-Recht an der Stelle beinahe jede Lösung vertreten kann, wenn man sie ein bisschen begründet.

Es hat hier offenbar eine Rolle gespielt, dass Frau Künast selbst meinungsstark ist und nicht immer zimperlich in Diskussionen geht. Da gilt der Grundsatz „wer austeilt, muss auch einstecken können“. Persönlich wäre hier dennoch eine Grenze überschritten gewesen, allerdings kommt hinzu, dass der Antrag nicht gegen die Hassposter gerichtet war, sondern gegen Anbieter von Plattformen und in die Abwägung auch einfließt, was es für diese bedeutet, im Einzelfall eine aufwändige rechtliche Prüfung vornehmen zu müssen.

Daher: mein Urteil wäre vermutlich anders gefallen, aber Rechtsbeugung halte ich für absolut fernliegend.

gesendet mit m!client für iOS


< antworten >