Thema:
Re:Das steht nicht im Artikel. flat
Autor: Phil Gates
Datum:04.10.19 08:58
Antwort auf:Re:Das steht nicht im Artikel. von deros

>Naja, bei dem Punkt ob es “nicht völlig unvertrebar” ist, scheint dein Kollege offenbar anderer Auffassung zu sein. Ich verstehe daher auch nicht so recht den Einwand mit der Berufung - wird während einer Berufung auch untersucht, ob der vorherige Richter zuvor Rechtsbeugung betrieben hat? Denn um diesen Vorwurf geht es bei der Klage ja. Und wenn ein begründeter Verdacht besteht, muss sich ein Richter dafür auch vor dem Recht verantworten.

Bei der Berufung wird das Urteil komplett überprüft. Wird dabei festgestellt, dass der Richter einen Fehler gemacht hat, der dazu führt, dass das Urteil anders lauten müsste, wird es geändert.

Rechtsbeugung würde bedeuten, dass der Richter vorsätzlich das Recht falsch angewendet hat, um jemanden zu benachteiligen. Das ist ein ziemlich heftiger Vorwurf.

gesendet mit m!client für iOS


< antworten >