Thema:
Das Stichwort ist in der Tat psd2 seit 14.9.2019 flat
Autor: lotusatm
Datum:29.09.19 20:26
Antwort auf:SOFORT-Überweisung ohne TAN-Abfrage?!? von Nizbel II.

Über das Inkrafttreten der psd2 Regularien  ,insbesondere die unter mir genannten Ausnahmen von der starken Kunden Authentifizierung (sca/ska), sprich online banking PIN und transaktionsgebundene TAN, solltest du von Deiner Bank oder Sparkasse eigentlich zeitnah informiert worden sein.  Neu ist:
Alle 90 Tage musst Du eine TAN eingeben   wenn du Dich einloggst oder wenn Du Umsätze größer einem Zeitraum x Tage (90) abfragst ( den Zeitraum x können Banken innerhalb einer Bandbreite bestimmen). Da die PSD 2 am 14.9. gestartet ist, musst du die TAN nach Anmeldung zum ersten Mal Anfang Dezember eingeben.
Die Ausnahmen von der SKA kann jede Bank definieren. Regel dürfte die unten genannte Kleinstbetrags Grenze 30 Euro und Zahlungen an dich selbst bzw. an Empfänger einer whitelist sein.
Ggf. hat deine Bank aber auch noch andere höhere Betragsgrenzen definiert, die aber an bestimmte weitreichende Sicherheitskontrollen gebunden sind.
Außerdem neu ist, das deine Zahlungsverkehrsdaten durch dritte gewerbliche Anbieter abgefragt werden können- was aber deiner ausdrücklichen Zustimmung bedarf.
Die Umsetzung der psd2 betraf europäische Verbraucherrechte Regelungen und musste durch deine Bank erfolgen.
Wenn du detailierte Fragen hast, bin ich sicher, deine Bank wird Dir diese gerne beantworten.
Quelle: mein Job.


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