Thema:
Re:Danke schonmal für die Antworten, noch 2 Dinge ... flat
Autor: Telemesse
Datum:29.09.19 18:45
Antwort auf:Danke schonmal für die Antworten, noch 2 Dinge ... von Bomber

>Wie Melanie ja richtig angemerkt hat, was ist im Pflegefall. Dieser ist insofern kein Problem, da meine Eltern vor 5 Jahren, nach ihren Herz OPs beide schon eine Vorsorgevollmacht zu meine Gunsten ausgestellt haben.
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>Noch eine Ergänzung zu den Steuern: Mir ging es gar nicht so darum, dass ich Steuern zahlen muss (da sind die Freibeträge sicher ausreichend), sondern dass meine Eltern (oder einer von beiden) Steuern bezahlen muss, da Sie den Nießbrauch bekommen.
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>Wir wollen wirklich nur den ganzen Erbschaftssch*** umgehen. Als meine Oma starb, dauerte es geschlagene 7 Monate bis der Erbschein ausgestellt war. In der Zwischenzeit hatte niemand Zugriff auf die Konten und Verträge. Da waren dann einzige Vollzugsmitteilungen gegen meine Oma da, da z.B. die Stromrechnung nicht mehr bezahlt wurde, da das Girokonto leer war, aber auch keiner auf die Verträge zum Kündigen etc. ran kam ... Totenschein alleine hat da nicht gereicht.


Da gibt es später keinerlei Erbschaftszeug und du musst auch auf keinen Erbschein warten. Du bist mit dem Erwerb des Hauses Eigentümer und beim Tod deiner Eltern erlischt der Rechtsanspruch aus dem Nießbrauch automatisch. Das einzige was du dann brauchst ist die Sterbeurkunde um das Recht wieder aus dem Grundbuch löschen zu lassen.

Zu dem anderen Punkt: Das ein Nießbrauchsrecht zu versteuern wäre (wie ein Geldwerter Vorteil) habe ich noch nie gehört und ich habe beruflich öfters damit zu tun.

Im Pflegefall bzw. bei einer Geschäftsunfähigkeit deiner Eltern bist du ja durch die Vollmacht für deine Eltern handlungsbevollmächtigt. D.h. du kannst das Haus dann vermieten. Die Erträge musst du dann aber deinen Eltern zukommen lassen.
Anders wäre es wenn lediglich ein Wohnrecht eingetragen wird. Hier würden deine Eltern den Rechtsanspruch verlieren wenn sie selbst das Haus dauerhaft nicht mehr bewohnen könnten. Dann könntest du das Haus weitervermieten und frei über die Erträge verfügen oder auch selbst nutzen.


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