Thema:
Re:Das steht nicht im Artikel. flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:27.09.19 22:36
Antwort auf:Re:Das steht nicht im Artikel. von deros

>>Richtig. Und ehrlich gesagt bekomme ich gewisse Bauchschmerzen, wenn Richter wegen ihres Urteils angezeigt werden. Die Entscheidung ist sicherlich problematisch, aber wohl nicht völlig unvertretbar. Das Mittel, um dies möglicherweise zu korrigieren, ist die Berufung und nicht eine Strafanzeige eines unbeteiligten Anwalts (den ich übrigens persönlich kenne, der ist eigentlich ein guter Verteidiger und hat solche Publicity eigentlich auch nicht nötig).
>
>Naja, bei dem Punkt ob es “nicht völlig unvertrebar” ist, scheint dein Kollege offenbar anderer Auffassung zu sein.


Kann er grundsätzlich, solange es nicht rechtsmissbräuchlich ist. Frage ist: sollte er? Insbesondere, wenn er nicht beteilig war (aktiv).

>Ich verstehe daher auch nicht so recht den Einwand mit der Berufung - wird während einer Berufung auch untersucht, ob der vorherige Richter zuvor Rechtsbeugung betrieben hat?

Du weißt schon, was das Wort "Rechtsbeugung" in diesem Zusammenhang bedeutet?

>Denn um diesen Vorwurf geht es bei der Klage ja. Und wenn ein begründeter Verdacht besteht, muss sich ein Richter dafür auch vor dem Recht verantworten.


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