Thema:
Re:Das steht nicht im Artikel. flat
Autor: Phil Gates
Datum:27.09.19 17:09
Antwort auf:Re:Das steht nicht im Artikel. von ChRoM

>>Schreit leider wirklich nach PR-Stunt.
>
>Ich frag mich allerdings, wie beliebt man sich als Kanzlei in der Richterschaft macht mit so einer Aktion.


Er ist Strafverteidiger und deshalb im Zweifel eh nicht gut gelitten bei Gericht. Aber ja, das ist etwas, was Richter bestimmt wahnsinnig lustig finden. Und wie gesagt, mit dem Vorwurf Rechtsbeugung muss man wirklich vorsichtig umgehen. Sonst stellt bald jeder, der einen Prozess verliert, Strafanzeige.

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