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Autor: | Melanie | ||
Datum: | 23.09.19 16:17 | ||
Antwort auf: | Re:Thomas Cook pleite von Phil Gates | ||
>>[https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-364/96] >> >>Viele Reisen werden erst rückwirkend bezahlt. Der Hotelier bleibt somit auf seinen Kosten sitzen. > >Das Urteil besagt aber nur, dass die Versicherung dem Reisenden diese Kosten erstatten muss, aber nicht, dass der Hotelier darauf einen Anspruch hat. Google ersetzt nunmal nicht das Staatsexamen. Melanie |
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