Thema:
Re:Thomas Cook pleite flat
Autor: Melanie
Datum:23.09.19 13:42
Antwort auf:Re:Thomas Cook pleite von ChRoM

>>Nö, das ist tatsächlich legal. Allerdings bekommen die Urlauber das Geld anschließend von der Versicherung von Thomas Cook erstattet. War vor ein paar Jahren mal ein Grundsatzurteil vom europäischen Gerichtshof.
>
>Thx. Hast Du da nähere Infos, wie sich das begründet? Konsumentenfreundlich ist anders und wenn tatsächlich die Versicherung zuständig ist, sollte sich das Hotel halt an die Versicherung wenden.



Mir ist zu der Thematik nur das Karthago Reisen Urteil bekannt. Das ist aber auch was aelter und es legitimiert meiner Meinung nach auch nicht solche Forderungen des Hoteliers. Generell wuerde ich, wenn irgendmoeglich, eine erneute Zahlung ablehnen. Wenn der Hotelier dann mit Noetigung um die Ecke kommt, wuerde ich versuchen, dieses irgendwie zu protokollieren, und dann bei meiner Kreditkarte die Zahlung killen, mit Verweis auf die Noetigung. Aber da gibt es auch noch andere Mittel, Touristikstreitereien sind aber nicht so mein Gebiet.

Aber der Rechtsexperte X1 Two weiß ja augenscheinlich wieder mal mehr. Wuerde sein Grundsatzurteil gerne mal sehen.


Melanie


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