Thema:
Re:Die Drecksfotzen und Linkswichser vom Landgericht... flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:20.09.19 14:11
Antwort auf:Re:Die Drecksfotzen und Linkswichser vom Landgericht... von thestraightedge

>>Dass dumme und provokante Äußerungen von in der Öffentlichkeit stehenden Personen entsprechende Reaktionen überhaupt erst erzeugen und die Personen wissen müssen, dass dies geschieht. Das Ganze ist kein Freibrief für Beleidigungen im Umgang miteinander, sondern eine Auslegung der Meinungsfreiheit in einem sehr speziellen Fall.
>
>Ich bin echt verwundert, wie Du Dir diesen Skandal irgendwie schön redest.


Weil es kein Skandal ist. Artikel 5 GG hat Vorrang. Ausnahmen gibt es für Schmähkritik, d.h. den Angriff auf einen anderen ohne Bezug zu einer vorherigen Meinungsäußerung.

Wenn du das Landgericht Berlin kritisierst, dann musst du auch das Bundesverfassungsgericht kritisieren, welches feststellte:

"Danach macht auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.
[...]
Aus diesem Grund wird Schmähkritik bei Äußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vorliegen und im übrigen eher auf die sogenannte Privatfehde beschränkt bleiben"

(BVerfGE 93, 266)

Das Bundesverfassungsgericht hat damit klargestellt, dass bei einem Fall wie dem von Frau Künast (die öffentlich forderte, freiwillige sexuelle Kontakte mit Kindern straffrei zu stellen), eine Schmähkritik kaum möglich ist.

Das Landgericht Berlin hat sich nur am Bundesverfassungsgericht orientiert. Nur: private Beleidigungen sind völlig unabhängig von diesem Fall natürlich verboten und werden geahndet.


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