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Autor: | X1 Two (deaktiviert) | ||
Datum: | 20.09.19 10:28 | ||
Antwort auf: | Wenn das so ist, besteht Reformbedarf. von Pezking | ||
>Ich kann nicbt beurteilen, ob das Gericht hier in Bezug auf das Gesetz schlüssig argumentiert und entschieden hat. > >Ich weiß nur, dass diese Argumentation und Entscheidung in diesem Fall so nicht möglich sein sollte. > >Wir brauchen Gesetze, denen zufolge solche öffentlichen Äußerungen zweifellos strafbar sind. Warum? Mit dieser Auslegung kannst du z.B. AfD-Politiker nach Herzenslust beleidigen, aufgrund ihrer öffentlichen Positionen. |
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Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname |