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Autor: | Bozbar! | ||
Datum: | 13.09.19 10:04 | ||
Antwort auf: | Re:Argh! Küchenfenster entspricht nicht dem Brandschutz. von suicuique | ||
>>Lustigerweise ist auf der anderen Seite des Hauses noch so ein Fenster, was aber offenbar kein Problem macht. Ich verstehe diese Verordnungen nicht mehr. :-( > >Ich vermute das ist der Bestandschutz in Aktion? >Salopp formuliert: Wenn etwas bereits (ne gewisse Zeitlang) steht, muss es nicht aktuellen Verordnungen genügen. >Sobald Du das umbaust, sanierst oder anderweitig baulich veränderst, greifen die neuen Bestimmungen. > >Mein Wintergarten würde den aktuellen Brandschutzbestimmungen (Fensterdicke zum Nachbargrundstück) auch nicht genügen. >Da er aber schon fast zwei Jahrzehnte steht ist es kein Problem. >Ich darf ihn bloß nicht umbauen. Ja, so wird es vermutlich sein. Vermutlich hätte er einfach das alte Fenster so lassen sollen wie es war. :-( Hinterher ist man immer schlauer... |
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