Thema:
Re:Paketbutler flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:03.09.19 19:06
Antwort auf:Paketbutler von Vern Schillinger

>[https://www.paketbutler.com/]
>
>Der letzte Scheißdreck. Ich hab das Teil nach einigen Monaten einfach weggeschmissen, obwohl ich ein 36-Monats-Abo abgeschlossen hatte. 36 Monate lang 7 Euro pro Monat für diese Drecksscheiße.


Ähm ...

§ 11 Rückgabepflicht

(1) Nach Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand auf eigene Kosten und transportversichert an den Vermieter zurückzusenden.
(2) Stellt der Vermieter Mängel am Mietgegenstand fest, die über den durch die vertragsgemäße Nutzung entstandenen Verschleiß wesentlich hinausgehen, ist er berechtigt, diese auf Kosten des Mieters beseitigen zu lassen.
(3) Gibt der Mieter den Mietgegenstand nach Beendigung des Mietvertrages nicht zurück, so ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung des Mietgegenstandes als Entschädigung das vereinbarte monatliche Entgelt zeitanteilig zu verlangen.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname