Thema:
Re:Bitte um Aufhebungsvertrag flat
Autor: suicuique
Datum:30.08.19 10:44
Antwort auf:Re:Bitte um Aufhebungsvertrag von Xtant

>>Na ich möchte nicht kündigen sondern ein guter Kollege der sich beruflich komplett verändern möchte. Er war sich einfach nicht sicher worin der Unterschied zwischen „Vier Wochen zum Ende des Kalendermonats“ und „Einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats“ besteht.
>
>Kenne jetzt nicht so viele Firmen, aber die erste Konstruktion erscheint mir seltsam und gibt es hoffentlich auchnur selten.


Das ist die Gesetzliche Kündigungsfrist. Aus einem Artikel dazu:

Enthält Ihr Arbeitsvertrag keine Regelung oder verweist er auf das Gesetz, gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Vier Wochen sind nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage. Diese Frist gilt immer, wenn der Arbeitnehmer kündigt.

gruß


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