Thema:
Re:Wahlfreiheit Medikamente flat
Autor: waldmeister
Datum:27.08.19 10:49
Antwort auf:Re:Wahlfreiheit Medikamente von 677220

>>>Laut BGM:
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>>>Seit dem 1. Januar 2011 können die Versicherten frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte Medikament ihrer Kasse entscheiden. Wer diesen Weg gehen möchte, bezahlt zunächst sein Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche. Dann kann er die Rezeptkopie bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einreichen.
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>>>Fragen dazu:
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>>>Was ist, wenn die Apotheke den bevorzugten Hersteller nicht auf Lager hat? Ist sie verpflichtet das Produkt zu bestellen?
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>>Du musst es ja eh selber bezahlen, warum sollten sie es also nicht bestellen wollen?
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>Das frage ich mich auch. Aber allein die Aussage, ich möchte ein bestimmtes und zahle es selbst, ist bei Apotheken immer auf Ausreden gestoßen. Ich wusste allerdings nicht, ob das überhaupt geht, bis ich jetzt mal nachgelesen hatte, nachdem ich von einem anderen selbiges, also das Rumdrucksen der Apotheker auch gehört hatte.
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>Damit das überhaupt funktioniert müsste der Arzt aber den Wirkstoff verschreiben. Ich habe den Verdacht, das der auch immer direkt nen Hersteller draufschreibt. Ist das üblich?


Kenne ich so nicht. Apotheker sind in der Lage anhand des verschriebenen Medikaments wirkstoffgleiche Medikamente zu nennen. Ich mache das immer so - ich frage nach dem günstigsten Medikament mit den gleichen Wirkstoffen. War nie ein Problem bisher.


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