Thema:
Re:Weil ja auch hier gern so getan wird, als sei Carshar flat
Autor: Sockenpapst
Datum:22.08.19 08:09
Antwort auf:Re:Weil ja auch hier gern so getan wird, als sei Carshar von X1 Two

>Wie willst du denn überprüfen, wie der Zustand ist? Da musst du doch nach jeder Fahrt einen Angestellten hinschicken und schauen, ob alles tadellos hinterlassen wurde. Das ist gar nicht möglich. Und ohne diese Gewissheit kannst du nicht wissen, welcher Kunde jetzt verantwortlich war. Video Überwachung killt Kundeninteresse.

peppi hat doch bereits geschrieben, dass dieses Problem komplett auf den Kunden abgewälzt wird. Aus den AGB, § 7:
"Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf äußere Mängel zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind dem Anbieter vor Fahrtantritt zu melden. Der Kunde erkennt an, dass er für nicht gemeldete Schäden haftet, sofern er der letzte Nutzer des Fahrzeuges vor Schadensfeststellung war. Reparatur- und Abschleppaufträge darf der Kunde nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters erteilen." Zudem definiert der Anbieter an anderer Stelle explizit, welche Schäden (nicht) zu melden sind, und wie bei Verschmutzungen vorgegangen wird.

Inwieweit dies im tatsächlichen Streitfall so alles haltbar ist, steht auf einem anderen Blatt.


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