Thema:
Re:Wann Kaution zurück flat
Autor: Telemesse
Datum:21.08.19 17:27
Antwort auf:Re:Wann Kaution zurück von X1 Two

>>Hi,
>>wir verlassen die Wohnung laut Mietvertrag/Kündigung zum 31.8.19.
>>Abrechnungszeiträume für Nebenkosten sind immer 1.7.-30.6.
>>Das heisst wir haben für den Zeitraum 1.7.19-30.6.20 noch einen kleinen Anteil zu zahlen.
>>Die Rechnung dafür wird voraussichtlich am 29.6.21 kommen (Also kurz vor der ein Jahres-Frist).
>>Heisst das, wir bekommen die Kaution frühestens in 2 Jahren zurück?!
>>Hatte eigentlich gedacht, dass das kurz nach Auszug dann passiert... :-/
>>
>>Tipps, wie man da früher dran kommt?
>>
>>Stefan
>
>Eigentlich darf er nur einen Teil der Kaution zurückhalten, um damit eventuelle Nebenkosten abzudecken. Wenn ihr aber beispielsweise in den letzten Jahren Guthaben hattet, dann ist zu erwarten, dass ihr auch zukünftig ein Guthaben hättet. Aber grundsätzlich, ja, deine Nebenkostenabrechnung wird erst in zwei Jahren erstellt werden und ihr auch dann erst die komplette Kaution zurückbekommen.


Sehe ich anders. In der noch nicht abgerechneten Zeit Juli/August 2019 hat Stefan K die Wohnung in zwei Sommermonaten genutzt, die eigentlich immer Nebenkostentechnisch überbezahlt sind. Von einer Nachzahlung ist also nicht auszugehen, vielmehr von einer Rückerstattung. Wenn die Wohnung also ohne Beanstandung zurückgegeben wird, gibt es nach meiner Ansicht keinen rechtlich haltbaren Grund für einen weiteren Kautionseinbehalt.


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