Thema:
Re:Epstein hat zwei Tage vor seinem Tod sein Testament flat
Autor: suicuique
Datum:20.08.19 11:32
Antwort auf:Re:Epstein hat zwei Tage vor seinem Tod sein Testament von D@niel

>>>Ich weiß das leider auch nicht genau, aber die Presse meint, es würde jetzt schwieriger für dir Opfer werden, Ansprüche geltend zu machen.
>>
>>Das habe ich auch so gelesen und mir dann die Frage gestellt wie solche Fälle üblicherweise gehandhabt werden. :)
>>
>>gruß
>
>Ich schlage vor, wir warten auf Melanie. :)


Zumal sich (mir) weitere Fragen stellen:

Kann man einen Toten auf Schadensersatz verklagen?

Wie sollen Erben ein Erbe annehmen oder ausschlagen können wenn (zukünftige noch nicht entschiedene) Schadensersatzforderungen ungewiss sind? Ist da eine Entscheidungsgrundlage gegeben?

Beim Googeln finde ich vor allem Aussagen zu Fragen ob Schadensersatzansprüche vererbt werden können (also wenn das Opfer stirbt).
Nicht für Fälle wenn der Schädiger stirbt. Und schon gar nicht wenn zum Todeszeitpunkt keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden oder gar rechtskräftig sind.

Hmmm ....

Sprich: Auch ohne Stiftungsgründung sagt mir mein Bauchgefühl, dass Schadenersatzforderungen mit großen Hürden verbunden gewesen wären.

gruß


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