Thema:
Re:Ist es eine Beleidigung.. flat
Autor: BrockLanders
Datum:09.08.19 11:30
Antwort auf:Re:Ist es eine Beleidigung.. von Adema

>>>wo man rechtlich belangt werden kann, wenn man am Telefon zu
>>>jemandem sagt: "Das können Sie sich in der Ar*** schieben!"?
>>
>>Wichtig ist, dass Du nicht selber etwas gesagt hast das als Beleidigung ausgelegt werden kann. Dann ist es wechselseitig und die löschen sich quasi aus, sprich dann gibt es keine Verfolgung.
>>
>Ich denke mal, der Vorschlag zur rektalen Einführung kam von Brock.


This! Es ging gar nicht um mich. Ich bin gestern nach der Arbeit noch
kurz bei meiner Schwiegermutter in spe aufgeschlagen, da ich noch etwas
abholen sollte. Die Dame hat ohne der Verwandschaft das mitzuteilen an der
Haustür ihren Stromanbieter gewechselt. Das kann sie ja machen, ich selber
hab das erst im nachhinein mitbekommen, den Vertrag gecheckt und halt
irgendwo keine grosse Verbesserung oder Verschlechterung. Also, kann man
so laufen lassen.

Nun, die verkaufen natürlich die Daten, Telefonnummern etc. auch an andere
Firmen. So und ich platzte da jetzt in das Telefonat von irgendeiner Ollen
die der Schwiegermutter per Angabe einer Handy-Nr. (sie hat kein Handy),
etwas andrehen wollte. Die Verkaufs-Olle wurd daraufhin massiv bedrängend,
von wegen man könnte ja eine Handy-Nr. der Verwandschaft etc. angeben und
ließ sich nicht abwimmeln. Dann hab ich den Hörer in die Hand genommen und
ihr ziemlich laut mitgeteilt (s. oben), was ich von Ihrem Angebot und der
"Belästigung" halte. Die hat dann ziemlich schnell aufgelegt.

Gut ich war ziemlich fertig von der Arbeit, gut ich war kurz angebunden
und ja ich war ziemlich deftig in meinen Aussagen.

Ich denke da wird nix weiter kommen, aber man weiß ja nie.
Und deshalb wollte ich einfach mal die Experten hier fragen.


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