Thema:
Re:Ist es eine Beleidigung.. flat
Autor: Fritz Schober
Datum:09.08.19 10:33
Antwort auf:Ist es eine Beleidigung.. von BrockLanders

>wo man rechtlich belangt werden kann, wenn man am Telefon zu
>jemandem sagt: "Das können Sie sich in der Ar*** schieben!"?


Wichtig ist, dass Du nicht selber etwas gesagt hast das als Beleidigung ausgelegt werden kann. Dann ist es wechselseitig und die löschen sich quasi aus, sprich dann gibt es keine Verfolgung.

Das Telefon als Medium wird anerkannt:
[https://emscherblog.de/900-euro-geldstrafe-fuer-drastische-beleidigung-am-telefon/]
Ist halt die Frage nach der Nachweisbarkeit. Hast Du einen Mitschnitt? Weil sonst reicht eine einfache Leugnung und Du hast Aussage gegen Aussage und das wars.

Die Art der Beleidigung ist eher milde, ein ähnlich gelagerter Fall wird hier so beantwortet:
[https://www.frag-einen-anwalt.de/Frage-zu-185-StGB-Beleidigung-ohne-sex-Grundlage--f136016.html]

Fraglich ist nur, inwieweit die Strafverfolgungsbehörden ein solches Vergehen tatsächlich ahndet oder vielmehr auf den Privatklageweg verweist. Dies ist letztlich im Ermessen der Ermittlungsbehörde selbst. Für die Verfolgung einer Beleidigung ist zudem erforderlich, dass durch den Geschädigten gem. § 194 StGB Strafantrag gestellt wurde. Wurde dieser nicht gestellt, so besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren mangels öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung einstellt.

Ich denke es lohnt nicht für den Fall eine Anklage zu erheben. Einfach bei so einem Fall sofort zurückbeleidigen und fertig.


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