Thema:
Re:Kann jeder zum Wahlhelfer verpflichtet werden? flat
Autor: 677220
Datum:03.08.19 22:13
Antwort auf:Re:Kann jeder zum Wahlhelfer verpflichtet werden? von Doc Ower

>Normalerweise werden zuerst Stadt- und Gemeinderäte, Parteimitglieder, Angestellte oder Beamte von Gesellschaften des öffentlichen Rechts (AOK) requiriert (meine Mutter musste das als Stadträtin unserer Kleinstadt jahrelang machen), und erst wenn da niemand mehr übrig bleibt, wird ins Melderegister gegriffen.
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>Ich hab aber noch nie erlebt, dass die o.g. Personengruppen nicht ausreichen.


Scheint im Falle von Arakon ja jetzt in Mainz der Fall zu sein. Vielleicht müssen die öffentlichen Angestellten ja auch nicht wegen den Temperaturen. Bei uns ist jedenfalls bis auf weiteres das Bürgeramt wegen Hitze an den langen Tagen ab 16 Uhr dicht (sonst 18 Uhr). Bekanntlich sind ja auch nach 16 Uhr die höchsten Temperaturen...


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