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Autor: | Doc Ower | ||
Datum: | 03.08.19 19:53 | ||
Antwort auf: | Re:Kann jeder zum Wahlhelfer verpflichtet werden? von 677220 | ||
Normalerweise werden zuerst Stadt- und Gemeinderäte, Parteimitglieder, Angestellte oder Beamte von Gesellschaften des öffentlichen Rechts (AOK) requiriert (meine Mutter musste das als Stadträtin unserer Kleinstadt jahrelang machen), und erst wenn da niemand mehr übrig bleibt, wird ins Melderegister gegriffen. Ich hab aber noch nie erlebt, dass die o.g. Personengruppen nicht ausreichen. |
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