Thema:
Re:Rechtsschutzversicherung gesucht flat
Autor: Karotte
Datum:03.08.19 13:00
Antwort auf:Re:Rechtsschutzversicherung gesucht von Fritz Schober

>Zwei Dinge:
>1. Wenn der Rechtsstreit schon begonnen hat zahlen die nicht. Von daher ist es jetzt zu spät für die Versicherung für den Fall.


Ob der Rechtsstreit schon begonnen hat, ist wohl, wie so oft, eine Frage der Auslegung. Es besteht, aufgrund einiger haarsträubender Vorkommnisse, seit einiger Zeit eine hoffnungslos vergiftete Atmosphäre, weshalb ich davon ausgehe, dass man mir eine bestimmte Sache, auf deren Überlassung ich faktisch einen vertraglichen Anspruch habe, nicht überlassen wird. Ich habe bislang in dieser konkreten Angelegenheit jedoch noch keinen Schritt unternommen.

>2. Wenn Du jemand anderen verklagen willst ("Ansprüche durchsetzen"), zahlen die nicht beim Eintreiben Deiner Ausstände. Die helfen Dir nur wenn jemand anderes Dich verklagt und Du Dich wehren musst. Du kannst also mit sowas z.B. keine Erbschaften, von denen Du glaubst dass sie Dir zustehen, einklagen.

Sowas hatte ich befürchtet. ;o) Aber wie sieht es aus, wenn ich einen konkret formulierten, vertraglichen Anspruch habe, der mir verweigert wird? Ich habe ja in diesem Fall nur die Möglichkeit, mir das entweder gefallen zu lassen oder den gerichtlichen Weg zu gehen. D.h. ich würde ja auch hier vor Gericht ziehen, um mich zu „wehren“, oder nicht?

>Bleibt also nur
>[https://www.moskau-inkasso.com/]
>„Ihr Schuldner muss kein russisch können, er wird uns auch so verstehen“.
>
>PS: Das ist ein Scherz - diese Geldeintreiber sind total unseriös.


XD


< antworten >