Thema:
Re:Wahlhelfer Ablehnung? flat
Autor: D@niel
Datum:03.08.19 10:18
Antwort auf:Wahlhelfer Ablehnung? von Arakon

"Ablehnen dürfen Sie das Ehrenamt nur, wenn dringende berufliche Gründe, Krankheit oder eine Behinderung dagegen sprechen. Aber auch beispielsweise die Pflege eines kranken Angehörigen kann als ausreichender Grund angesehen werden. Haben Sie am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet, dürfen Sie auch Ihre Mitarbeit verweigern."

[https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/9/wahlhelfer-kann-ich-ablehnen.aspx]

Keine Ahnung, ob Du die Diabetes als Behinderung geltend machen kannst.
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