Thema:
Re:Leg halt einen Widerspruch ein flat
Autor: 677220
Datum:02.08.19 12:50
Antwort auf:Leg halt einen Widerspruch ein von deros

>Wenn man nicht alle paar Monate beim Schwarzfahren erwischt wird, hört man, dass das doch in der Regel erfolgreich ist. Insbesondere wenn auch nachweisen kannst, dass du ein Ticket (wenn auch verspätet) gelöst hast.
>
>Gut, da du dich in der Vergangenheit so doof angestellt hast, dass du von denen >gar vor Gericht gezogen wurdest,


Ich wurde nicht von der Bahn vor Gericht gezogen damals, sondern vom Staat. Die Bahn hat damals die Fahrpreisnacherhebung erlassen.

>hast du wahrscheinlich sämtlichen Willen auf Kulanz verspielt, aber, hey, >versuchen kostet nix.

Den ersten Widerspruch hatte ich ja schon per Online-Formular gemacht. Werde jetzt noch klassisch per Post widersprechen.


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