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Autor: | bragon | ||
Datum: | 25.07.19 16:27 | ||
Antwort auf: | Ach, das waren noch Zeiten... Hier 36,5C nt von sidekick-x- | ||
Laut Arbeitsstättenverordnung ist das für Büroräume nicht mehr zulässig: Steigt die Lufttemperatur im Arbeitsraum über +35 Grad Celsius, ist der Raum für die Zeit der Temperaturüberschreitung ohne besondere Maßnahmen wie bei Hitzearbeit (z.B. Luftduschen, Wasserschleier, Entwärmungsphasen oder Hitzeschutzkleidung) nicht als Arbeitsraum geeignet. [https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/unertraegliche-temperaturen-am-arbeitsplatz-was-koennen-beschaeftigte-tun] |
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