Thema:
Re:Heizkörperarbeiten während unseres Urlaubs flat
Autor: Leviathan
Datum:24.07.19 16:59
Antwort auf:Re:Heizkörperarbeiten während unseres Urlaubs von Telemesse

>Also generell sind bei Modernisierungsmaßnahmen Ankündigungsfristen von 3 Monaten einzuhalten. Bei kleineren Reperaturen, Instandsetzungen oder Wartungsarbeiten sind jedoch auch deutlich kürzere Fristen (manchmal auch nur 3-4 Tage) zulässig. Ob man Anspruch auf einen abweichenden Termin hat kommt auf den Einzelfall an. Bei Heizungssachen kann es oft sein das alle Arbeiten im Haus an einem Tag durchgeführt werden müssen weil beispielsweise Wasser aus der Heizung abgelassen werden muss. In solchen Fällen wird man so einen Termin nicht abändern können. Wenn die Arbeiten in der Wohnung unabhängig vom Rest des Hauses sind hätte man evtl. Anspruch auf einen Alternativtermin. Aber wie gesagt das ist alles ziemlich vage und auch die Rechtssprechung gibt da keine klaren Vorgaben sondern redet immer nur von "angemessen und zumutbar" was einfach recht schwammige Parameter sind.

Danke für deine Einschätzung und bin nun vorbereitet. Ich hoffe mal auf eine unkomplizierte Lösung. :)


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