Thema:
Re:Heizkörperarbeiten während unseres Urlaubs flat
Autor: Telemesse
Datum:24.07.19 15:52
Antwort auf:Heizkörperarbeiten während unseres Urlaubs von Leviathan

>Wir sind vom 03.08 bis 20.08. im Urlaub. Gerade haben wir die Ankündigung unseres Vermieters im Hausflur entdeckt, dass vom 12.08. bis 16.08. Arbeiten an den Heizkörpern erfolgen sollen.
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>Ich hinterlasse ja schon immer widerwillig unseren Nachbarn die Wohnungsschlüssel, habe aber wenig Bock darauf, hier fremde Handwerker ohne Aufsicht herumwerkeln zu lassen. Bevor ich ihn nun morgen anrufe, hätte ich gerne eure Einschätzung. Müssen wir dafür sorgen, dass sie reingelassen werden oder kann ich darauf bestehen, dass die Arbeiten erfolgen, sobald wir wieder da sind?


Also generell sind bei Modernisierungsmaßnahmen Ankündigungsfristen von 3 Monaten einzuhalten. Bei kleineren Reperaturen, Instandsetzungen oder Wartungsarbeiten sind jedoch auch deutlich kürzere Fristen (manchmal auch nur 3-4 Tage) zulässig. Ob man Anspruch auf einen abweichenden Termin hat kommt auf den Einzelfall an. Bei Heizungssachen kann es oft sein das alle Arbeiten im Haus an einem Tag durchgeführt werden müssen weil beispielsweise Wasser aus der Heizung abgelassen werden muss. In solchen Fällen wird man so einen Termin nicht abändern können. Wenn die Arbeiten in der Wohnung unabhängig vom Rest des Hauses sind hätte man evtl. Anspruch auf einen Alternativtermin. Aber wie gesagt das ist alles ziemlich vage und auch die Rechtssprechung gibt da keine klaren Vorgaben sondern redet immer nur von "angemessen und zumutbar" was einfach recht schwammige Parameter sind.


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