Thema:
Re:Schon wieder ein Brief-Irrläufer flat
Autor: Phil Gates
Datum:22.07.19 17:37
Antwort auf:Re:Schon wieder ein Brief-Irrläufer von 4thHorseman

>>>Und ich war 3 Woche nicht zu Hause. Schon wieder wurde ich innerhlab eines Jahres mit der selben Person im selben Bezirk verwechselt. Die gleiche Hausnummer und die identische letzte Silbe des Nachnamens kann man schonmal als Verwechslunsggrund angeben. Meine Fresse, was sind da für fahrlässige Spaten unterwegs, die solch wichtige Papiere einfach mal beliebig zustellen? Soll ich deren Aufgabe übernehmen?
>>>
>>>Der Wisch kam von einem Gerichtsvollzieher und die besagte Person war gerade nicht zu Hause und ich mache mir jetzt deswegen einen Kopp.
>>
>>Bei uns im Haus auch ständig. Meiner und sein Kasten sind übereinander, beide Nachnamen fangen mit der selben Silbe an, meiner ist aber doppelt so lang.
>>Ich hab absolut regelmäßig seine Post im Kasten, auch gerne mal Kram von Ämtern.
>
>gelten diese Briefe dann eigentlich rechtlich als zugestellt?


Wenn von einem Amt: Grundsätzlich ja. Da gilt die Drei-Tages-Fiktion. Also gilt ein Brief drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Wenn der Empfänger bestreitet, den Bescheid erhalten zu haben, muss die Behörde aber dennoch den Zugang nachweisen.

Zivilrechtlich muss der Absender immer beweisen, dass der Brief den Empfänger erreicht hat. Wenn er aber z.B. ein Einwurfeinschreiben wählt, kann das dazu führen, dass der Empfänger beweisen muss, dass trotz Rückschein kein Zugang stattgefunden hat.


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