Thema:
Re:Pfui: Deutschland deine Strassen flat
Autor: suicuique
Datum:22.07.19 11:41
Antwort auf:Re:Pfui: Deutschland deine Strassen von MattR

>>§3 StVO:
>>(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. [...]
>
>Wie passt das mit der auf die Anwohner abgewälzte Verantwortung zum Schnee schippen zusammen?


Gute Frage.
Ich vermute dass man im Falle von Unfällen bei Fußgängern davon ausgeht dass der Selbstschutz und damit die "Anpassung der Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse" (ich nenn es mal: Sichtungsgebot) ein immanentes Eigeninteresse darstellt.
Sprich: wenn es zum Unfall kommt dann unterstellt man das trotz der Beachtung des Sichtungsgebotes. Nicht wegen einer Vernachlässigung des selben.

gruß


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