Thema:
Crashkurs zum Thema "Straßen"... flat
Autor: Kilian
Datum:22.07.19 10:28
Antwort auf:Pfui: Deutschland deine Strassen von deltax

Als Straßenbaulast bezeichnet man sämtliche mit dem Bau, der Unterhaltung und dem Betrieb von Straßen und Wegen zusammenhängenden Aufgaben und Pflichten. Verantwortlich für die Erfüllung dieser Aufgaben und Pflichten ist der so genannte Straßenbaulastträger. Die Straßenbaulast bezieht sich nicht nur auf die Straße bzw. den Weg als solches, sondern erstreckt sich auch auf die zugehörige Straßenausstattung, Bauwerke (wie etwa Brücken, Tunnel, Lärmschutzwände) sowie straßenbegleitende Grün- und Gehölzflächen.

Frage: Wer ist nun in Deutschland der Straßenbaulastträger, also für die Straße zuständig?

Antwort: Es ist kompliziert...

Autobahn und Bundesstraße: Bund*
Landes- oder Staatsstraße: Land
Kreisstraße: Landkreis
sonstige öffentliche Straße: Gemeinde
Bundes-, Landes- oder Kreisstraße (Ortsdurchfahrt): Gemeinde**

*Zuständig für die Verwaltung der Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) sind gemäß Art. 90 GG die Bundesländer (Bundesauftragsverwaltung).

**Diese Übertragung ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde und unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Diese Regelungen sind in den jeweiligen Straßengesetzen der Bundesländer festgehalten.

[http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenbaulast]


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