Thema:
Re:Frage zu Übernahme,Insolvenz und son Kram flat
Autor: Matt
Datum:16.07.19 21:20
Antwort auf:Frage zu Übernahme,Insolvenz und son Kram von Droog

Ist das Unternehmen zahlungsunfähig? Oder wird absehbar der Geschäftsbetrieb eingestellt. Ab dem Moment, ab welchem die Zahlungsunfähigkeit Eintritt, muss die Insolvenz angemeldet werden.

Wenn es um das Einstellen des Geschäftsbetriebs geht, sind alle Verpflichtungen aus bestehenden Vertragsverhältnissen zu erfüllen. Bezogen auf das Arbeitsverhältnis also Urlaubsansprüche, sowie alle vereinbarten Lohn- und Sachleistungen sowie die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Ansprüche enden nach Ablauf der Kündigungsfristen bei fristgerecht ausgesprochener, wirksamer Kündigung.


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