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Autor: | Droog | ||
Datum: | 16.07.19 20:33 | ||
Antwort auf: | Dinge, die Ihr schon immer mal erklärt haben wolltet 179 von Bandit | ||
Für den theoretischen Fall, dass der Vetrag bzw die Pacht der Räunlichkiten des Geschäftes in 2 Monaten (stand heute) ablaufen und der Arbeitgeber aus diversen Gründen nicht weiter machen möchte. Ab wann wäre er spätestens dazu verpflichetet, dies seinen Angestellten mitzuteilen? |
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