Thema: |
|
||
Autor: | D@niel | ||
Datum: | 16.07.19 11:04 | ||
Antwort auf: | Re:Fragen zu Mietvertrag von X1 Two | ||
>>Wenn andere Personen in der Wohnung übernachten, ist das dem Vermieter anzuzeigen und wird mit 8 € pro Übernachtung und Person berechnet. WTF? Im Grunde besteht der ganze Wisch aus Klauseln dieses Kalibers. So etwas habe ich noch nie gesehen. > >Ist aber völlig legal. § 553 BGB. Aber bezieht sich das nicht auf Untervermietung? Hier geht es ja um einfache Schlafgäste. Das würde ja bedeuten, dass er dem Vermieter seine One-Night-Stands melden müsste. Das geht ihn schlicht nichts an. Ergänzung: [http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/besuch.html] $ 553 BGB ist für dauerhafte Gäste. Im Vertrag ging es um Kurzzeitgäste. Die darf er jederzeit empfangen. Und es dem Vermieter nicht anzeigepflichtig. |
|||
< antworten > | |||