Thema:
Re:Fragen zu Mietvertrag flat
Autor: D@niel
Datum:16.07.19 11:04
Antwort auf:Re:Fragen zu Mietvertrag von X1 Two

>>Wenn andere Personen in der Wohnung übernachten, ist das dem Vermieter anzuzeigen und wird mit 8 € pro Übernachtung und Person berechnet. WTF? Im Grunde besteht der ganze Wisch aus Klauseln dieses Kalibers. So etwas habe ich noch nie gesehen.
>
>Ist aber völlig legal. § 553 BGB.


Aber bezieht sich das nicht auf Untervermietung? Hier geht es ja um einfache Schlafgäste. Das würde ja bedeuten, dass er dem Vermieter seine One-Night-Stands melden müsste. Das geht ihn schlicht nichts an.

Ergänzung: [http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/besuch.html] $ 553 BGB ist für dauerhafte Gäste. Im Vertrag ging es um Kurzzeitgäste. Die darf er jederzeit empfangen. Und es dem Vermieter nicht anzeigepflichtig.


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