Thema:
Re:Fragen zu Mietvertrag flat
Autor: Felix Deutschland (deaktiviert)
Datum:15.07.19 18:55
Antwort auf:Re:Fragen zu Mietvertrag von D@niel

>>Die beiden Passagen sind kompletter Bullshit und rechtlich nie haltbar. Jederzeit heißt ja auch Nachts, an Heiligabend oder während du im Urlaub bist.
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>>Die Kündigungsmöglichkeiten für Mietwohnungen sind klar gesetzlich geregelt und fristlose Kündigungen nur in außerordentlichen Fällen (z.b. nicht bezahlen der Miete) möglich.
>>
>>Fazit: Das sind beides Bullshitpassagen. Du hast jetzt 2 Optionen. 1. Du behängst dich mit dem Vermieter und kriegst wahrscheinlich die Wohnung nicht oder 2. Du unterschreibst den Vertrag im Wissen das die Passagen ohnehin nichtig und rechtlich nie durchsetzbar sind.
>
>Danke für die Antwort. Ich bin da wie gesagt nur in Vetretung der Kollegin, die ihn betreut und weil ich ein paar Meter weiter wohne. Ich sollte auch nur übersetzen, weil der Vermieter kein Englisch und unser Kollege noch kein Deutsch sprechen. Ich glaube nicht, dass ich das Mandat habe, die Wohnungsübergabe platzen zu lassen. Also werde ich mich wohl für Variante 2. entscheiden und bei Rückkehr der Kollegin mal die Frage in den Raum stellen, ob sie den Vetrag überhaupt gelesen hat.


Trotzdem Obacht: [https://www.movinga.de/hub/beratung/moeblierte-wohnung/]

Auch wenn anscheinend grundsätzlich derselbe Kündigungsschutz gilt, nur dann, wenn der vermietete Wohnraum nicht teil des Wohnraums des Vermieters ist. Das war auch so ne Sache, weswegen ich WGs nicht immer geil fand und öfter mal Leuten begegnete, die es da blöd erwischt hatte und sich bei Leuten zur Untermiete unterbrachten, die halt beinharte Psychos waren und du nicht viel machen konntest... persönlich *klopfaufholz* bisher von solchen Albtraumszenarien verschont geblieben, aber davon ab auch schon einiges an Scheiße erlebt...


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