Thema:
Re:Fragen zu Mietvertrag flat
Autor: Telemesse
Datum:15.07.19 18:34
Antwort auf:Fragen zu Mietvertrag von D@niel

>Ich bin ein bisschen wie die Jungfrau zum Kinde dazu gekommmen, einem neuen indischen Kollegen zur Überwindung der Sprachbarriere bei der Schlüsselübergabe seiner möblierten Mietwohnung zu assistieren. Er sprach mich heute an, dass der Mietvertrag "a bit harsh" sein, und IMO trifft es das ganz gut.
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>Ich habe mal zwei Sätze herausgepickt, die mir zweifelhaft erscheinen:
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>[https://imgur.com/a/rPyow7n]
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>Ist das rechtens? Beim besten Willen kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vermieter jederzeit unangemeldet zur Präsentation der Wohnung an einen Nachmieter die Wohnung betreten darf. Und auch für eine fristlose Kündigung der Mietwohnung sollte die Hürde doch recht hoch sein.
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>Es wird außerdem gedroht, dass der Mieter Schadenersatz zahlen soll, wenn er aufgrund mangelhafter Reinigung/Ordnung die Wohnung nicht während der Mietzeit einem Nachmieter präsentieren kann.
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>Am Ende steht da noch ein Satz, dass der Vertrag auch wenn er unwirksame Klauseln enthält, seine Wirksamkeit behält. Da weiß wohl jemand, dass er einen scheiß Vetrag aufgesetzt hat. Mir erscheind das Schriftstück vorsichtig ausgedrückt etwas windig.


Die beiden Passagen sind kompletter Bullshit und rechtlich nie haltbar. Jederzeit heißt ja auch Nachts, an Heiligabend oder während du im Urlaub bist.

Die Kündigungsmöglichkeiten für Mietwohnungen sind klar gesetzlich geregelt und fristlose Kündigungen nur in außerordentlichen Fällen (z.b. nicht bezahlen der Miete) möglich.

Fazit: Das sind beides Bullshitpassagen. Du hast jetzt 2 Optionen. 1. Du behängst dich mit dem Vermieter und kriegst wahrscheinlich die Wohnung nicht oder 2. Du unterschreibst den Vertrag im Wissen das die Passagen ohnehin nichtig und rechtlich nie durchsetzbar sind.


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