Thema:
Fragen zu Mietvertrag flat
Autor: D@niel
Datum:15.07.19 18:20
Antwort auf:Der gefragte Immobilien-Thread in guter Lage Part 4 von Rocco

Ich bin ein bisschen wie die Jungfrau zum Kinde dazu gekommmen, einem neuen indischen Kollegen zur Überwindung der Sprachbarriere bei der Schlüsselübergabe seiner möblierten Mietwohnung zu assistieren. Er sprach mich heute an, dass der Mietvertrag "a bit harsh" sein, und IMO trifft es das ganz gut.

Ich habe mal zwei Sätze herausgepickt, die mir zweifelhaft erscheinen:

[https://imgur.com/a/rPyow7n]

Ist das rechtens? Beim besten Willen kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vermieter jederzeit unangemeldet zur Präsentation der Wohnung an einen Nachmieter die Wohnung betreten darf. Und auch für eine fristlose Kündigung der Mietwohnung sollte die Hürde doch recht hoch sein.

Es wird außerdem gedroht, dass der Mieter Schadenersatz zahlen soll, wenn er aufgrund mangelhafter Reinigung/Ordnung die Wohnung nicht während der Mietzeit einem Nachmieter präsentieren kann.

Am Ende steht da noch ein Satz, dass der Vertrag auch wenn er unwirksame Klauseln enthält, seine Wirksamkeit behält. Da weiß wohl jemand, dass er einen scheiß Vetrag aufgesetzt hat. Mir erscheind das Schriftstück vorsichtig ausgedrückt etwas windig.


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