Thema:
Re:Nochmal zu IPX8 Wasserfestigkeit generell. flat
Autor: Melanie
Datum:15.07.19 17:49
Antwort auf:Re:Nochmal zu IPX8 Wasserfestigkeit generell. von McG

>Mal davon abgesehen das ich es für Wahnsinn halte ein 1000+ Euro-Gerät mit ins Wasser zu nehmen... ich frag mich die ganze Zeit, schon bei deinem ersten Posting weiter unten, ein 'guter' Anwalt müsste Apple (oder eine andere Firma die das Thema Wasserdichtigkeit so handhabt) das doch schwerstens um die Ohren schlagen können?
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>Das klingt doch nach einer massiven Irreführung, wenn die Werbung suggeriert es hält Unterwasserkontakt aus, und dann wird das in den AGB einfach 'aufgehoben'.
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>Oder sind die auf der sicheren Seite durch diese IPX-Standards die irgendwo in den AGB beschrieben sind?


Ich denke, das wuerde schwierig werden, denen irgendwas um die Ohren zu hauen. In den USA wuerde es auf eine Diskussion ueber zugesicherte Eigenschaften  hinauslaufen. Werbesprüche sind generell als “Puffery” zu bezeichnen und waeren wohl den Klauseln in den Garantiebestimmungen unterlegen.
Desweiteren waere es wohl schwer, einer Jury klarzumachen, dass der Plaintiff dachte, es waere ok gewesen, mit dem iPhone tauchen zu gehen. Das verstoesst wohl auch noch ein bisschen gegen die allgemeine Lebenserfahrung. Ich denke mal, Apple wuerde das gewinnen. Slam Dunk waere es aber auch nicht.

Melanie


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