Thema:
Flug gestrichen: Airline oder gleich Flightright? flat
Autor: Kilian
Datum:14.07.19 16:55
Antwort auf:Dinge, die Ihr schon immer mal erklärt haben wolltet 179 von Bandit

Meiner Freundin und mir wurde vor einer Woche sechs Stunden vor Abflug ohne Nennung von Gründen via SMS der Flug annulliert. Minuten später wurde uns automatisch der Flug am nächsten Tag reserviert, in den wir auch gleich online einchecken konnten. Alles in allem lief das ziemlich reibungslos, da wir auch noch eine Nacht im gleichen Hotel bleiben konnten; auch der weitere Urlaubstag war kein Ding.

Eurowings hat uns in der Email, mit der wir (zusätzlich zur SMS) von der Annullierung informiert wurden, auch eine Service-Email-Adresse genannt, bei der wir alle Quittungen etc. einreichen können, um ggf. Mehrkosten erstattet zu bekommen. Das wären für uns ca. 140 Euro für die Nacht im Hotel sowie wahrscheinlich die Transportkosten zum Flughafen und eine Pauschale fürs Essen. Ein kurzer Check bei Flightright hat mir gezeigt, dass uns gesetzlich pauschal 250 Euro pro Person (also zusammen 500 Euro) für den gestrichenen Flug zustünden.

Sollten wir uns nun an die Airline wenden oder direkt via Flightright unsere Ansprüche geltend machen? Ich hätte natürlich gerne den gesetzlichen Pauschalbetrag und nicht 140 Euro plus ein paar Euro für weitere Spesen. Oder bekommen wir von Eurowings evtl. den gesetzlichen Pauschalbetrag für den gestrichenen Flug und die Kosten für unsere zusätzlichen Ausgaben (Hotel etc.) vergütet? Dazu würde ich natürlich auch nicht nein sagen...


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