Thema:
Re:Alkoholgrenze flat
Autor: Phil Gates
Datum:12.07.19 14:37
Antwort auf:Re:Alkoholgrenze von deros

>>>>ja. anschliessend kann einem sogar das fahrradfahren verboten werden. kein witz.
>>>
>>>Klingt allerdings so ziemlich unmöglich kontrollierbar.
>>
>>Da wäre ich mir nicht so sicher. Nach der MiStra erfolgt nach einer Trunkenheitsfahrt eine Meldung nicht nur an die Führerscheinstelle, die dann ggf. eine MPU anordnet, sondern auch an die örtliche Polizeidienststelle. Die haben dann die Aufgabe, zu schauen, ob jemand trotz Führerscheinentzugs weiterhin Auto fährt; oder halt eben trotz Verbot weiter Fahrrad fährt. Ich habe mal im Rahmen des Referendariats einige Schichten bei der Polizei mitfahren dürfen, und die klappern tatsächlich entsprechend die Adressen ab.
>
>An die Möglichkeit, dass sie dich zu Hause besuchen, habe ich gar nicht erst gedacht. Klingt aber zumindest beim Fahrrad auch schwierig. Zumindest bei einer üblichen Stadtwohnung mit zwei Dutzend Rädern vor der Haustür - wer blickt da schon durch, wem welches Rad gehört.



In Berlin halte ich das auch für unwahrscheinlich. Aber selbst hier in Frankfurt habe ich kürzlich an der Tramhaltestelle mitbekommen, wie sie einen jugendlichen Rollerfahrer vor seiner eigenen Haustür aus dem Verkehr gezogen haben, bevor er den Roller bestiegen hat. Weil er anscheinend wegen Frisierens dieses Rollers den Mofa-Führerschein abgenommen bekommen hatte *rofl*.


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