Thema:
Re:Alkoholgrenze flat
Autor: Phil Gates
Datum:12.07.19 14:35
Antwort auf:Re:Alkoholgrenze von 4thHorseman

>>>>ja. anschliessend kann einem sogar das fahrradfahren verboten werden. kein witz.
>>>
>>>Klingt allerdings so ziemlich unmöglich kontrollierbar.
>>
>>Da wäre ich mir nicht so sicher. Nach der MiStra erfolgt nach einer Trunkenheitsfahrt eine Meldung nicht nur an die Führerscheinstelle, die dann ggf. eine MPU anordnet, sondern auch an die örtliche Polizeidienststelle. Die haben dann die Aufgabe, zu schauen, ob jemand trotz Führerscheinentzugs weiterhin Auto fährt; oder halt eben trotz Verbot weiter Fahrrad fährt. Ich habe mal im Rahmen des Referendariats einige Schichten bei der Polizei mitfahren dürfen, und die klappern tatsächlich entsprechend die Adressen ab.
>
>wobei: wenn jman dann trotz verbot fahrrad fährt bekommt man nur 30 euro ordnungsgeld. also ganz anders als ohne fahrerlaubnis auto zufahren, wo dann Polen offen ist.
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AFAIK kann das Ordnugsgeld erhöht werden, wenn es öfter passiert.

>Prinzipiell finde ich es recht absurd jmd das fahhrrad fahren zu verbieten. als nächstes wird das Gehen verboten.

Das wird ja auch nicht beim ersten Mal gemacht. Aber was willst Du bei nem mittellosen Gammler machen, der jeden Tag besoffen Fahrrad fährt? Irgendwie muss man das ja sanktionieren. Klar ist das Gefährdungspotential geringer, als bei einem Auto, aber wenn ein besoffener Fahrradfahrer über die Fahrbahn torkelt und ein Auto ausweicht und es zu nem Unfall kommt...


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