Thema:
Re:Alkoholgrenze flat
Autor: 4thHorseman (deaktiviert)
Datum:12.07.19 13:11
Antwort auf:Re:Alkoholgrenze von Phil Gates

>>>ja. anschliessend kann einem sogar das fahrradfahren verboten werden. kein witz.
>>
>>Klingt allerdings so ziemlich unmöglich kontrollierbar.
>
>Da wäre ich mir nicht so sicher. Nach der MiStra erfolgt nach einer Trunkenheitsfahrt eine Meldung nicht nur an die Führerscheinstelle, die dann ggf. eine MPU anordnet, sondern auch an die örtliche Polizeidienststelle. Die haben dann die Aufgabe, zu schauen, ob jemand trotz Führerscheinentzugs weiterhin Auto fährt; oder halt eben trotz Verbot weiter Fahrrad fährt. Ich habe mal im Rahmen des Referendariats einige Schichten bei der Polizei mitfahren dürfen, und die klappern tatsächlich entsprechend die Adressen ab.


wobei: wenn jman dann trotz verbot fahrrad fährt bekommt man nur 30 euro ordnungsgeld. also ganz anders als ohne fahrerlaubnis auto zufahren, wo dann Polen offen ist.

Prinzipiell finde ich es recht absurd jmd das fahhrrad fahren zu verbieten. als nächstes wird das Gehen verboten.


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