Thema:
Re:Alkoholgrenze flat
Autor: Phil Gates
Datum:12.07.19 12:24
Antwort auf:Re:Alkoholgrenze von deros

>>ja. anschliessend kann einem sogar das fahrradfahren verboten werden. kein witz.
>
>Klingt allerdings so ziemlich unmöglich kontrollierbar.


Da wäre ich mir nicht so sicher. Nach der MiStra erfolgt nach einer Trunkenheitsfahrt eine Meldung nicht nur an die Führerscheinstelle, die dann ggf. eine MPU anordnet, sondern auch an die örtliche Polizeidienststelle. Die haben dann die Aufgabe, zu schauen, ob jemand trotz Führerscheinentzugs weiterhin Auto fährt; oder halt eben trotz Verbot weiter Fahrrad fährt. Ich habe mal im Rahmen des Referendariats einige Schichten bei der Polizei mitfahren dürfen, und die klappern tatsächlich entsprechend die Adressen ab.


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