Thema:
Re:Alkoholgrenze flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:12.07.19 11:36
Antwort auf:Re:Alkoholgrenze von 4thHorseman

>>>>>Auf dem Fahhrad gilt ja 1,6. was gilt eigentlich auf einem ebike?
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>>>>Äh, sind die 1,6 nicht die Grenze für absolute Fahruntauglichkeit?
>>>
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>>>es gibt beim fahhrad nur die 1,6 er Grenze. AUSSER die polizei stellt darunter alkoholbedingt ausfallserscheinungen fest. was natürlich eine schwammige geschichte ist.
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>>Ja, und wer sagt dir dass die reihenweise einkassierten EScooter Fahrer nicht eben solche Ausfallerscheinungen gezeigt haben?
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>verstehe die frage nicht. dort gilt die 0,5er grenze. egal ob ausfallserscheinungen oder nicht.
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>>Tatsache ist dass Fahren mit dem Fahrrad schon ab 0,3 strafbar sein kann (liegt im Ermessen der Polizei übrigens).
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>wenn du einen unfall baust.
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>ansonsten ja, iwe ich geschrieben habe, du kannst auch bei ausfallserscheinungen bei weniger als 1,6 eine anzeige von der polizei bekommen. aber das ist ja eine ziemlich weiche willkürliche  angelegehnheit, gegen die man sich gut wehren kann.
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>und irgendwelche lustige auf linie gehen tests und auf einen bein stehen muss man nicht mitmachen und sollte man auch nie tun, auch wenn man nüchtern ist.
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>ich finde halt den unterschied zischen e roller und fahhrad in der promillegrenze schon bemerkenswert


Man geht wahrscheinlich davon aus, dass ein Betrunkener auf dem Rad nicht mehr so hohe Geschwindigkeiten erreicht, während das auf dem E-Roller anders ist. Folglich ist das Rad nicht so gefährlich.


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