Thema:
Re:Allgemeines Gleichstellungsgesetz flat
Autor: Phil Gates
Datum:12.07.19 09:10
Antwort auf:Re:Allgemeines Gleichstellungsgesetz von Bozbar!

>
>>Das Problem ist, dass nach dem AGG keine Geschlechter bevorzugt oder benachteiligt werden dürfen, sonst gibt's juristischen Ärger. Manche Berufe kann man sicherlich geschlechtsneutral bezeichnen, also z.B. MTA, PTA, Bürokraft, Pflegekraft, Haushaltshilfe o.ä. Aber wenn ich schreibe "Arzt" oder "Anwalt" oder "Programmierer" könnten sich streitlustige Paragraphenreiter berufen fühlen zu behaupten, dass die Anzeige diskriminerend sei, weil ja offensichtlich nur nach Männern gesucht werde. Deshalb schreibt man m/w und neuerdings /d.
>
>Wird in solchen Fällen nicht schon länger immer auch ein /in angehängt bzw. die weibliche Form verwendet?
>Wie sieht die überhaupt für /d aus? Arzt/Ärztin und dann?


Na, das mit dem /in ging halt so lange, wie es rechtlich nur zwei Geschlechter gab. Nachdem das BVerfG anerkannt hat, dass es auch Menschen gibt, die nicht eindeutig in männlich oder weiblich kategorisiert werden können oder dies nicht wollen, funktioniert dies mit dem /in halt nicht. Man könnte jetzt mit Gender-Gap und Sternchen arbeiten, aber das sieht halt auch nicht unbedingt gut aus. Also einfach "m/w/d" dahinter und fertig.


< antworten >