Thema:
Re:Allgemeines Gleichstellungsgesetz flat
Autor: Bozbar!
Datum:11.07.19 20:10
Antwort auf:Allgemeines Gleichstellungsgesetz von Phil Gates


>Das Problem ist, dass nach dem AGG keine Geschlechter bevorzugt oder benachteiligt werden dürfen, sonst gibt's juristischen Ärger. Manche Berufe kann man sicherlich geschlechtsneutral bezeichnen, also z.B. MTA, PTA, Bürokraft, Pflegekraft, Haushaltshilfe o.ä. Aber wenn ich schreibe "Arzt" oder "Anwalt" oder "Programmierer" könnten sich streitlustige Paragraphenreiter berufen fühlen zu behaupten, dass die Anzeige diskriminerend sei, weil ja offensichtlich nur nach Männern gesucht werde. Deshalb schreibt man m/w und neuerdings /d.

Wird in solchen Fällen nicht schon länger immer auch ein /in angehängt bzw. die weibliche Form verwendet?
Wie sieht die überhaupt für /d aus? Arzt/Ärztin und dann?


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